» Kosten für Kassenpatienten
» Kosten für Privatpatienten
In der Kassen-Zahnheilkunde wird zwischen verschiedenen Bereichen unterschieden:
Die
zahnerhaltenden und chirurgischen Maßnahmen werden zum
größten Teil über Ihre Chip-Karte direkt mit der
Krankenkasse abgerechnet. Ausnahmen sind andere Füllungen als
Amalgamfüllungen und bestimmte Wurzelbehandlungen. Darüber
muss gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Auch
spezielle neue Operationstechniken und Materialien müssen separat
bezahlt werden.
Beim Zahnersatz beteiligt sich Ihre Krankenkasse in Höhe der
gesetzlichen Festzuschüsse an den Kosten. Das kann in
Härtefällen 100% sein, aber bei aufwändigen
Konstruktionen auch mal nur etwa 15%. In jedem Fall wird für Sie
ein ausführlicher Heil- und Kostenplan erstellt, der von der
Krankenkasse geprüft und genehmigt wird. Auftauchende Fragen
können so im Vorfeld geklärt werden.
Eine Parodontitis-Basis-Behandlung wird in den meisten Fällen vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
Werden darüber hinaus noch weitere Maßnahmen nötig,
müssen Sie diese aus der eigenen Tasche finanzieren. Die Kosten
halten sich aber in Grenzen.
Eine Schienen-Therapie z.B. bei Knirschern wird von der Krankenkasse
bezahlt. In Einzelfällen ist eine „Spezial-Schiene“
nötig, die dann selbst bezahlt werden muss.
Für Kieferorthopädie sind nette Kollegen zuständig!
Für jede Behandlung gilt:
Vorher darüber reden, verstehen, erst dann behandeln!
So geht man Missverständnissen aus dem Weg und hat zufriedene Patienten.
Sie
als privat Versicherter be-kommen eine Rechnung, die dann von Ihnen
eingereicht und von der Versicherung erstattet wird. Je nach
Versicherungsbedingungen und Vertrag haben Sie eine gewisse
Eigenbeteiligung zu tragen. Von der Erstattung ausgenommen sind –
nach Meinung der Versicherungen – überflüssige
kosmetische Leistungen wie z.B. zahnfarbene Verblendungen an hinteren
Backenzähnen.
Es ist ratsam vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan
einzureichen und die Meinung der Versicherung dazu einzuholen. Dabei
erhalten Sie selbstverständlich von uns Unterstützung, wenn
Sie das wünschen.
Beihilfeberechtigte Patienten müssen auch noch die speziellen
Beihilfe–Vorschriften beachten. Das kann manchmal etwas
anstrengend sein, aber gemeinsam findet sich immer ein Weg!